Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fritzcomp
1. Allgemeines Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, die durch Mathias Fritz Computer erbracht werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und /oder Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von Mathias Fritz Computer bedürfen der Schriftform. 2. Angebot und Vertragsschluss Angebote von Mathias Fritz Computersind insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Mathias Fritz Computerbehält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche und technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor. 3. Installation, Schulung und Beratung Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch Mathias Fritz Computer als auch Schulungen und Einweisungen des Kunden oder seiner Bedienungskräfte und die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind, sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht. Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 4. Untersuchungs- und Rügepflicht, Leistungsumfang Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile nach Erhalt auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler Mathias Fritz Computerunverzüglich anzuzeigen. Mathias Fritz Computer ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. Mathias Fritz Computer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 5. Preise Die angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sowie Verpackungs- und Frachtspesen. Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet. Mathias Fritz Computer ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Falle werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. 6. Lieferfrist Von Mathias Fritz Computer genannten Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nicht anderes vereinbart wird. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von Mathias Fritz Computer nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung und Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei Mathias Fritz Computer, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten. 7. Haftung und Gewährleistung Die Gewährleistungsansprüche des Lizenznehmers werden zunächst auf die unverzügliche Nachbesserung von Programmen beschränkt. Sollte die Nachbesserung zweimal innerhalb angemessener Frist fehlschlagen oder verweigert werden, hat der Lizenznehmer das Recht, die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder - nach seiner Wahl - die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Für alle Ansprüche, die ein Lizenznehmer durch die Nutzung von Programmen des Lizenzgebers entstehen, wird die vertragliche und deliktische Haftung des Lizenzgebers für Vermögensschäden (mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) ausgeschlossen. Aufgrund der Vielzahl in der Praxis auftretender Daten- und Bedienungskonstellation, sowie von Bedienungsfehlern kann die völlige Mängelfreiheit der Programme nicht zugesichert, sowie ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden. Der Lizenznehmer muss dafür Sorge tragen, dass durch regelmäßige, möglichst tägliche Datensicherung und die Verwahrung der Buchungsunterlagen eine einfache Rekonstruktion ggf. verlorengegangener Daten möglich ist. Programmängel müssen schriftlich mitgeteilt und so konkret beschrieben werden, dass die Rekonstruktion des fehlerhaften Programmablaufs möglich ist. 8. Zahlung Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Mathias Fritz Computer berechtigt Verzugszinsen zu verlangen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von Mathias Fritz Computer anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig. 9. Eigentumsvorbehalt Mathias Fritz Computer behält sich das Eigentum an den gelieferten Hardware, Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (insbesondere Zahlungsverzug) oder zu erwartende Zahlungseinstellung ist Mathias Fritz Computer, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. 10. Umfang der Rechtseinräumung Der Kunde erhält das nicht übertragbare, einfache, zeitlich nicht beschränkte Nutzungsrecht an der Software. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise (auch Dritter) sind zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich, das ihm übertragene Programm und die dazugehörigen Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass unberechtigte Personen die Software nicht nutzen können. Das Programm darf nicht verändert und nur zu Sicherungszwecken kopiert werden. Bearbeitung, Dekompillierung, und Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig. 11. Datenschutz Der Kunde ermächtigt Mathias Fritz Computer die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes(§26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. 12. Schlussabstimmung Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. FRITZCOMP Mathias Fritz Computer Estebrügger Str. 31 21635 Jork